Schritt für Schritt Formalitäten für die Unternehmensgründung: praktischer Leitfaden

Schritte zum folgen

  • Schritt 1: Wählen Sie die Rechtsform des Unternehmens
  • Schritt 2: Schreiben Sie die Satzung
  • Schritt 3: Einzahlung der Gelder und Veranlagung der Sacheinlagen des Stammkapitals
  • Schritt 4: Veröffentlichung einer rechtlichen Mitteilung über die Gründung des Unternehmens
  • Schritt 5: Senden Sie die Unternehmensgründungsdatei an das CFE
  • Zusammenfassung Infografik
  1. Wählen Sie die Rechtsform des Unternehmens

    Die erste Frage bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der Rechtsform des Unternehmens, die Konsequenzen ab seiner Gründung und während seiner gesamten Tätigkeit hat. Die meisten Jungunternehmer entscheiden sich für SARL - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Woher SAS - Vereinfachte Aktiengesellschaft - oder ihre Ein-Personen-Form - EURL oder SASU.

    Notieren : Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit alleinigem Gesellschafter ist eine EURL – Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung – und die SAS, die nur einen Gesellschafter hat, ist eine SASU – vereinfachte Einpersonen-Aktiengesellschaft.

    Vergleich zwischen SARL und SAS

    Hauptunterschiede zwischen SARL und SAS:

    • Größere Flexibilität bei der Abfassung der SAS-Statuten.
    • Absolute Flexibilität in der Arbeitsweise von SAS.
    • Der Manager der SARL, der Mehrheitsmanager, ist ein Selbständiger: Er trägt zum RSI bei - Sozialbeiträge und niedrigere Rentenleistungen.
    • Der Manager der SAS, Präsident des Unternehmens, gilt als Arbeitnehmer, wenn er eine Vergütung erhält: Er fällt unter das Sozialversicherungssystem.
    • höhere Sozialabgaben und Alterssicherung.

    Generell wird empfohlen, SAS – oder SASU im Falle eines Einzelaktionärs – für ein Unternehmensprojekt vom Typ Start-up den Vorzug zu geben. Die SARL – oder EURL im Falle eines einzelnen Partners – ist eher ein Familienunternehmensprojekt mit eine vorteilhafte Stellung für den Ehegatten.

    Lesen Sie den Expertenartikel zum Thema, um mehr darüber zu erfahren die Unterschiede zwischen SARL und SAS und treffen Sie die richtige Wahl.

  2. Entwurf der Satzung

    Nach der Wahl zwischen SARL und SAS muss der zukünftige Unternehmer mit der Ausarbeitung der Satzung seines Unternehmens fortfahren. Die Satzung der Gesellschaft bildet den Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Sie geben die Betriebs- und Organisationsordnung des Unternehmens vor und regeln die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sowie deren Beziehungen zu Dritten.

    Die Satzung nennt insbesondere den Namen der Gesellschaft, die Anschrift des Sitzes, die Höhe und Verteilung des Grundkapitals sowie die Bedingungen der Geschäftsführung.

    Warnung : Unter Androhung von Sanktionen muss die Satzung einer Gesellschaft bestimmte Pflichtangaben enthalten.

    Als Vertrag stellt die Satzung der Gesellschaft ein Dokument mit großen Folgen und Fragen dar, dessen Gestaltung – heikel – sorgfältig überdacht werden muss. In diesem Zusammenhang ist es ratsam, sich an einen Fachmann zu wenden: Rechtsanwalt oder Rechtsanwalt oder Buchhalter.

    Notieren : Die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertragsentwurfs ist eine notwendige Voraussetzung für die Hinterlegung des Grundkapitals bei einem Kreditinstitut.

  3. Gelder einzahlen und Sachkapitaleinlagen veranschaulichen

    Jedes Unternehmen wird unter anderem durch sein Grundkapital identifiziert. Es stellt die Höhe der Einlagen dar, die die Gesellschafter oder Aktionäre der neuen juristischen Person im Gegenzug für Aktien oder Aktien zugesprochen haben. Das Grundkapital setzt sich zusammen aus verschiedene Arten von Beiträgen :

    • Barbeiträge - Geldbeträge.
    • Sachleistungen - Waren.
    • Beiträge zur Industrie - Wissen oder Know-how.

    Notieren : Bei der Gründung einer Gesellschaft vom Typ SARL oder SAS ist ein Mindeststammkapital von 1 € erforderlich.

    Bareinlagen:

    In dieser Phase der Gesellschaftsgründung müssen die Gesellschafter die ihren Bareinlagen entsprechenden Gelder bei einer Bank hinterlegen.

    Gut zu wissen : Die Aktionäre von SARLs müssen mindestens 1/5 der Einlagen aus der Gründung der Gesellschaft in bar einzahlen, die Aktionäre von SAS müssen mindestens die Hälfte einzahlen.

    Das Bankinstitut stellt eine Bescheinigung über die Einzahlung von Geldern aus, die später bei der Übermittlung der Datei zur Unternehmensgründung an das CFE (Center de Formalités des Entreprises) beigefügt wird. Bei Vorlage eines K-bis haben Unternehmer nach der Gründung des Unternehmens Zugriff auf das Konto des Unternehmens.

    Sachleistungen:

    Wenn das Stammkapital aus Sacheinlagen besteht, muss der Unternehmensgründer diese prüfen: In der SAS müssen die Gesellschafter hierfür einen Einbringungsprüfer einsetzen, wenn der Wert die Hälfte des Stammkapitals übersteigt oder die Sacheinlage 30.000 € übersteigt.

  4. Veröffentlichung einer rechtlichen Mitteilung über die Gründung des Unternehmens

    Vor der Eintragung der Gesellschaft zur Existenzgründung ist es erforderlich, eine Anzeige in einer juristischen Zeitung zu veröffentlichen. Das Impressum enthält Angaben zum Unternehmen - Gesellschaftsform, Name, Sitz, Stammkapital. Das Legal Announcement Journal fakturiert die Veröffentlichung im Namen der zu gründenden Gesellschaft.

  5. Senden Sie die Unternehmensgründungsdatei an das CFE (Business Formalities Center)

    Sobald die 4 vorherigen Schritte abgeschlossen sind, kann der Unternehmensgründer seine CFE-Datei vorbereiten. Die für die Registrierung des Unternehmens erforderliche Unternehmensgründungsdatei umfasst:

    Das Anmeldeformular Cerfa M0 - P0 im Falle einer Einzelfirma, EURL oder SASU - ordnungsgemäß ausgefüllt.

    • Eine Kopie der unterzeichneten endgültigen Satzung.
    • Bescheinigung über die Einzahlung von Geldern.
    • Eine Kopie der Einfügungsanzeige der Gründung einer Gesellschaft / alles stumm in einer Zeitschrift mit rechtlichen Hinweisen.
    • Eine ehrenhafte Erklärung zur Nichtverurteilung mit Angabe der Abstammung.
    • Kopien der Ausweisdokumente der Direktoren.

    Nach der Fertigstellung muss die Unternehmensgründungsdatei zur Registrierung des neuen Unternehmens an das CFE gesendet werden. Sie erhalten Ihre SIREN- und SIRET-Nummern (siehe Definition)

Zusammenfassung Infografik

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