Partnerschaftsvertrag: Definition, Nützlichkeit und Gestaltung

Partnerschaftsvertrag: Definition und Nutzen.

Der Handelspartnerschaftsvertrag ist keineswegs gesetzlich vorgeschrieben – wir sprechen von einem Innominate-Vertrag. Diese Art von weit verbreiteter Vereinbarung ergibt sich nur aus der Geschäftstätigkeit: wenn 2 Unternehmen zusammenkommen, um ihre jeweiligen Interessen gegenseitig zu vertreten, in streng begrenzter Weise , ist es üblich, einen Vertrag zur Verleihung des Titels einer Handelsgesellschaft abzuschließen.

In der Praxis ist die Art der Geschäftsbeziehung, die die Partnerschaft bezeichnet und ausschließt:

Die Partnerschaftsbeziehung kann verschiedene Situationen umfassen: Austausch oder Bündelung von Ressourcen, wiederkehrende Dienstleistungen, Werbung und Verkaufsförderung usw.

Konkret kann eine Handelspartnerschaft beispielsweise geschlossen werden:

Zwischen einem Unternehmen, das Bootsfahrten A anbietet, und einem Caterer B. A tritt an B heran, um ihm anzubieten, seine Kunden an Bord als Partner zu bedienen. Jeweilige Interessen der Parteien: A bietet seinen Kunden eine zusätzliche Dienstleistung an, B nutzt die Reputation von A, um neue Kunden zu gewinnen. A kann auf die an Bord servierten Mahlzeiten eine Provision verlangen.

Unabhängig von ihrem Zweck haben Handelspartnerschaften 2 Punkte gemeinsam:

  1. Sie sind ein Teil der Zeit.
  2. Sie begründen auf Dauer keine rechtliche Bindung.

Unter diesen Voraussetzungen unterscheidet sich der Handelspartnerschaftsvertrag insbesondere von dem auf Ad-hoc-Basis abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag, von dem ein Rangverhältnis beinhaltenden Arbeitsvertrag oder dem Gesellschaftsvertrag.

Warum einen „unbenannten“ Vertrag schreiben?

Die Parteien sind nicht verpflichtet, ihren Handelspartnerschaftsvertrag schriftlich abzuschließen. Eine schriftliche Vereinbarung wird dennoch empfohlen:

  • Auf rechtlicher Ebene: zum Zwecke des Nachweises aller Vertragsbestandteile im Streitfall - Schriftform ist die beste Beweisform.
  • Auf psychologischer Ebene: um die Beziehung zu formalisieren und die Unternehmen im Rahmen der Partnerschaft weiter zu investieren.

Der Handelspartnerschaftsvertrag muss sehr personalisiert sein: Achten Sie auf Standardmodelle …

Rechtswidrig kann der aus der Praxis entstandene Vertrag alle Arten von Vereinbarungen abdecken - und somit alle Arten von Gegenständen - und alle Klauseln enthalten, die die Vertragspartner für notwendig erachten. es ist das maßgeschneiderte Gesetz zu entwerfen, sich perfekt an die genaue Situation der Parteien anzupassen, aber auch die volle Freiheit der Vertragspartner bei der Gestaltung personalisierter Klauseln zu nutzen.

Um einen effektiven und interessanten Handelspartnerschaftsvertrag zu schreiben, ist es in diesem Zusammenhang erforderlich, einen Rechtsanwalt - Rechtsanwalt oder Rechtsanwalt - hinzuzuziehen. Die entgeltlich oder unentgeltlich online zugänglichen Muster von Musterverträgen können nicht ausreichen, um die Geschäftsbeziehung zu den besten Bedingungen abzusichern, es sei denn, Sie verfügen über ausreichende technische Fähigkeiten, um diese ausreichend zu personalisieren.

Die 9 wesentlichen Vertragserwähnungen zur Besiegelung der Handelspartnerschaft:

Keine zwingende Erwähnung und wenige verbotene Klauseln für diesen ungeregelten Vertrag zwischen Fachleuten. Wie schreiben Sie also Ihren Handelspartnerschaftsvertrag? Hier sind 10 sehr empfehlenswerte grundlegende Vertragsartikel:

  1. Die Identität der Parteien.
  2. Der Zweck der Vereinbarung: die Parteien werden sich bemühen, den Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen so genau wie möglich zu beschreiben. Je höher die Genauigkeit, desto geringer das Risiko von Rechtsstreitigkeiten. Durch die genaue Formulierung dieser Klausel weiß jede Partei, wozu sie sich verpflichtet. Der folgende Artikel kann die jeweiligen Verpflichtungen und Verpflichtungen der Parteien hervorheben und die jeweiligen Haftungsbeschränkungen angeben.
  3. Der Preis : Als wesentliches Element aller Handelsabkommen muss der Preis in Zahlen und Worten erscheinen. Die Klausel kann auch die Zahlungsbedingungen und -zeiten erwähnen.
  4. Die Vertraulichkeitsklausel: Um ihre jeweiligen vertraulichen Informationen zu wahren, haben die Vertragspartner jedes Interesse daran, neben dem Handelspartnerschaftsvertrag eine Geheimhaltungsklausel aufzunehmen oder eine NDA zu unterzeichnen.
  5. Die Erklärung der gegenseitigen Unabhängigkeit: Um eine Umgliederung des Handelspartnerschaftsvertrages in eine andere Art des engeren Verhältnisses - insbesondere in den Arbeitsvertrag - zu vermeiden, ist eine ausdrückliche Erklärung der Vertreter der unterzeichnenden Gesellschaften hierzu sinnvoll.
  6. Dauer der Geschäftsbeziehung: Wie jeder Vertrag nennt die Handelsgesellschaft eine feste oder unbestimmte Dauer. Dieser Artikel kann die Bedingungen für die Kündigung und die stillschweigende Verlängerung festlegen.
  7. Eine Kündigungsklausel: die Parteien können in ihren Vertrag Gründe für eine vorzeitige Kündigung aufnehmen. Diese Klausel ist sehr nützlich, um ein unbefriedigendes Vertragsverhältnis ohne Gerichtsverfahren zu beenden.
  8. Das anwendbare Recht und das zuständige Gericht: Diese Klausel ermöglicht es, bei Bedarf die Modalitäten für die Beilegung von Streitigkeiten zu organisieren, um Zeitverschwendung zu vermeiden.
  9. Datum und Unterschrift der gesetzlichen Vertreter der Partnerunternehmen.

Bietet ein Geschäftspartner einen bereits ausgearbeiteten Partnerschaftsvertrag an, wird der Vertragspartner insbesondere den folgenden Punkt prüfen, um eine informierte Zusage abzugeben.

Mittel- oder Ergebnispflicht: Rezepturen prüfen!

Bei der Gestaltung des Handelspartnerschaftsvertrages beschreiben die Parteien ihre jeweiligen Verpflichtungen genau. Das Gesetz unterscheidet zwischen Mittelpflicht und Ergebnispflicht:

  • Die Mittelpflicht verpflichtet den Auftragnehmer, alle Mittel einzusetzen, um seine Verpflichtung zu erfüllen. Wird das Ergebnis nicht erreicht, muss die andere Partei beweisen, dass nicht alle Mittel eingesetzt wurden.
  • Die Verpflichtung zum Ergebnis Kräfte, um das Ergebnis zu erreichen. Andernfalls kann dem säumigen Auftragnehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages – außer zum Nachweis höherer Gewalt – geschuldet werden.

Kann das Ergebnis nicht garantiert werden, stellt der Geschäftspartner bei Vertragsabschluss sicher, dass seine Verpflichtungen „mit allen Mitteln“ umgesetzt werden müssen.

Beispiel: Partner A kann sich verpflichten, alles zu tun, um das Image von Unternehmen B bei Seniorkunden zu verbessern. Das Ergebnis kann jedoch nicht ohne Risiko garantiert werden: A wird dafür sorgen, dass sein Handelspartnerschaftsvertrag so gestaltet ist, dass er sich an eine Mittelbindung bindet.

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