Der Kompetenzentwicklungsplan vs. Trainingsplan

Vom Ausbildungsplan zum Kompetenzentwicklungsplan: Was ändert sich.

Seit 1 ähm Januar 2021-2022 wurde der Ausbildungsplan zum Kompetenzentwicklungsplan. Wieso den ? Was sind die Änderungen? Erläuterungen.

Die Überarbeitung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches in Bezug auf die Berufsausbildung.

Das Gesetz vom 5. September 2021-2022 reformiert das Buch III des Arbeitsgesetzbuches über die Berufsbildung. Was ändert sich:

  • Berufsbildungsmaßnahmen auf Initiative des Arbeitgebers sind Teil eines „Fähigkeitsentwicklungsplan“ - früher „Trainingsplan“.
  • Der Aktionskatalog wird erheblich reduziert: nicht zur Einschränkung, sondern zur Vereinfachung. Sind jetzt benannt Schulungsmaßnahmen im Allgemeinen, Kompetenzbewertung und VAE.
  • Die Ausbildungsmaßnahme ist jetzt im Arbeitsgesetzbuch definiert als "Ein Bildungsweg, der es ermöglicht, ein berufliches Ziel zu erreichen" . Dies soll die Anpassung des Arbeitnehmers, die Entwicklung seiner Fähigkeiten und die Erlangung einer höheren Qualifikation sicherstellen.
  • Das Gesetz vom 05. September 2021-2022 führt die Möglichkeit ein, Fernunterrichtsaktionen.
  • Seit 1 ähm Januar 2021-2022 werden die Kategorien „Maßnahmen zur Anpassung an den Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Aufrechterhaltung der Beschäftigung“ und „Maßnahmen zur Entwicklung von Kompetenzen“ gestrichen. Sie werden durch die Begriffe ersetzt „Ausbildungspflicht“ nach Gesetz und „Ausbildungspflicht“.
  • Außerobligatorische Maßnahmen können außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, der zusätzliche Kinderbetreuungskosten verursacht, entschädigen. Die Stundengrenze für Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit erhöht sich von 80 Stunden pro Jahr und pro Mitarbeiter auf 30 Stunden pro Jahr und pro Mitarbeiter - 5% des Festpreises bis 2% des Festpreises, wenn die Arbeitszeit durch eine Festpreisvereinbarung festgelegt wird. Die Ausbildungsvergütung entfällt am 1 ähm Januar 2021-2022.
  • Nur der VSE und KMU mit weniger als 50 Mitarbeitern können jetzt eine Finanzierung erhalten.

Was Sie sich merken müssen:

    1. Schulungsmaßnahmen: Arbeitgeberpflichten und -optionen beibehalten.

      Die Ausbildungspflicht des Arbeitgebers bleibt erhalten. Dabei muss sie die Anpassung des Mitarbeiters an seinen Arbeitsplatz im Hinblick auf Veränderungen der Arbeitsplätze und Technologien sicherstellen.

      Die Möglichkeit, Schulungen anzubieten, die zur Entwicklung der Fähigkeiten der Mitarbeiter beitragen, bleibt erhalten.

      Alle Schulungsmaßnahmen können im Kompetenzentwicklungsplan vorgesehen werden.

    2. Evolution der Trainingsmethoden: "Tele-Training" möglich.

      Mitarbeiterschulungen können aus der Ferne durchgeführt werden.

    3. Neue Unterscheidung zwischen Pflicht- und Wahlausbildung.

      Die obligatorische Ausbildung in Anwendung eines internationalen Übereinkommens oder gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen wird während der Arbeitszeit durchgeführt und vergütet.

      Die überobligatorische Ausbildung erfolgt während der Arbeitszeit oder, sofern die Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegt, ohne Arbeitszeit und ohne Zulage, im Rahmen von 30 Stunden pro Jahr.

Erstellung des Kompetenzentwicklungsplans.

Das Gesetz verlangt nicht die Aufstellung eines Kompetenzentwicklungsplans. Gegebenenfalls sieht keine Bestimmung die Formen ihrer Gründung vor. Es wird jedoch empfohlen, zu diesem Zweck ein Dokument vorzulegen: Der formalisierte Qualifikationsentwicklungsplan ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Einhaltung seiner Verpflichtung zur beruflichen Weiterbildung seiner Arbeitnehmer zu begründen. Dieses Dokument erleichtert auch die Organisation der Ausbildung.

Hinweis: Für die Entwicklung des Kompetenzentwicklungsplans im Unternehmen ist ggf. eine Rücksprache mit den Arbeitnehmervertretern erforderlich.

Konkret:

      • Der Arbeitgeber achtet darauf, die von ihm kraft Gesetzes durchzuführenden Ausbildungsmaßnahmen, die als tatsächliche Arbeitszeit vergütet werden, und die sonstigen vergüteten Maßnahmen, sofern sie nicht außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden, zu unterscheiden der Arbeitnehmer.
      • Der Kompetenzentwicklungsplan kann auch die Möglichkeit vorsehen, bestimmte Aktionen aus der Ferne durchzuführen.
      • Darüber hinaus kann der Arbeitgeber die Verfahren zur Durchführung von Kompetenzbewertungen und Maßnahmen zur Validierung erworbener Erfahrungen festlegen.

Bitte beachten Sie: Der Arbeitgeber kann unter keinen Umständen eine Kompetenzbewertung oder Validierung der erworbenen Erfahrung vorschreiben. Die Zustimmung des Arbeitnehmers ist erforderlich.

Umsetzung des Plans: Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.

  1. Der Arbeitgeber plant die Schulung frei und wählt die Arbeitnehmer, die davon profitieren, frei aus , im Rahmen einer diskriminierenden Entscheidung. Der Arbeitnehmer ist gezwungen, die Maßnahmen des von seinem Arbeitgeber auferlegten Qualifikationsentwicklungsplans zu akzeptieren, auf die Gefahr hin, dass die Ablehnung als ein seine Entlassung rechtfertigendes Verschulden angesehen wird. Ausnahmen: Der Arbeitnehmer kann eine Qualifikationsprüfung, eine VAE, eine vom Arbeitgeber unter missbräuchlichen Bedingungen verordnete Ausbildung und eine Ausbildung, die ganz oder teilweise außerhalb seiner Arbeitszeit stattfindet (nur überobligatorische Ausbildung), wirksam ablehnen.
  2. Der Arbeitnehmer kann beantragen, von einer im Qualifikationsentwicklungsplan vorgesehenen Schulungsmaßnahme zu profitieren. Der Arbeitgeber kann dies wirksam verweigern.
  3. Am Ende der Ausbildung: der Arbeitgeber, der sich dazu verpflichtet hat – oder arbeitsvertraglich oder kollektivvertraglich dazu verpflichtet ist – muss die Qualifikation und/oder Vergütung des Arbeitnehmers anpassen. Andernfalls kehrt der Mitarbeiter auf seinen Posten zurück. Dem Arbeitnehmer steht die Kündigung frei. Bitte beachten: Wenn der Arbeitsvertrag eine Ausbildungsabbruchklausel enthält, muss der Arbeitnehmer, der nach Beendigung seiner Ausbildung ausscheidet, dem Arbeitgeber die Kosten erstatten.
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