Definitionen - VRP, Handelsvertreter und Mitarbeiter: Was sind die Unterschiede?
Bei der Investition in seinen Außendienst hat ein Unternehmen, das einen Außendienstmitarbeiter einstellen möchte, die Wahl zwischen mehreren Rechtsformen:
- Der Arbeitnehmer. Als ordentliches Mitglied des Unternehmens ist er an einen Arbeitsvertrag gebunden und profitiert von den günstigen Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches. Der angestellte Verkäufer ist ausschließlich dem Unternehmen „gebunden“. Er kann befristet eingestellt werden, sofern er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, oder unbefristet. Sein Mindestlohn entspricht dem Mindestlohn und der Arbeitgeber zahlt Arbeitgeberbeiträge in Höhe des Bruttolohns.
- Der VRP - Reisender, Repräsentant und Placier. Dieser Vertriebsmitarbeiter profitiert von einem außergewöhnlichen Mitarbeiterplan gemäß den Artikeln L7311-1 ff. des französischen Arbeitsgesetzbuchs. Er arbeitet für ein Unternehmen – exklusives VRP – oder für mehrere Arbeitgeber – Multi-Card-VRP. Die Vergütungsmodalitäten weichen von den Regeln des Common Law ab, und er erhält im Falle der Beendigung seines Arbeitsvertrags eine besondere Entschädigung.
- Der Handelsvertreter . Selbständige - der Handelsvertreter ist entweder als Unternehmen oder als Einzelunternehmen eingetragen - dieser Vertriebsprofi fällt nicht unter die Arbeitnehmerversicherung. Seine Vergütung ist frei festgelegt und der Arbeitgeber zahlt keine Arbeitgeberbeiträge. Die Gesellschaft hat gegenüber dem Handelsvertreter kein Unterordnungsverhältnis.
Wenn das Unternehmen einen angestellten Verkäufer einsetzt, der eine exklusive und ständige Vertretungsaufgabe wahrnimmt – die Akquise im Hinblick auf den Abschluss neuer Verkäufe – gilt standardmäßig der spezifische VRP-Status. Ein Arbeitgeber, der die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs umgehen möchte, muss die Dienste eines Handelsvertreters in Anspruch nehmen.
Vergütung des Handelsvertreters und des Handelsvertreters: eine Kostendifferenz für das Unternehmen.
Wichtigstes Auswahlkriterium, das den Arbeitgeber wahrscheinlich leiten wird: die Kosten der Vergütung des Handelsvertreters.
Die Vergütung des VRP ist gesetzlich geregelt und sozialabgabenpflichtig.
A priori , vereinbaren die Parteien das Gehalt des VRP frei. Seine Vergütung kann aus einer festen und/oder einer variablen bestehen, deren Höhe einvernehmlich festgelegt wird. Eine Ausnahme jedoch: Der ausschließlich im Auftrag des Arbeitgebers tätige VRP genießt ein Schutzregime.
Gemäß Artikel 5 des Abkommens vom 3. Oktober 1975 muss der ausschließliche VRP eine vierteljährliche Mindestvergütung in Höhe des 520-fachen des geltenden Mindeststundenlohns.
Multicard oder exklusives VRP, muss das Unternehmen berücksichtigen Erstattung der beruflichen Auslagen und Höhe der Arbeitgeberbeiträge die Kosten der Arbeitnehmervergütung zu berechnen. Ebenfalls enthalten sein sollten die Buchhaltungskosten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Gehaltsabrechnungen.
Hinweis: Der VRP profitiert als Arbeitnehmer auch von bezahltem Urlaub und einer Entschädigung bei Arbeitsniederlegung.
Die Vergütungsmodalitäten des Handelsvertreters werden von den Parteien frei bestimmt.
Die Stellung des Handelsvertreters richtet sich nach den Artikeln L134-1 ff. des französischen Handelsgesetzbuches. Der Vertrag kann eine Pauschalvergütung vorsehen. In der Praxis wird der Handelsvertreter leistungsbezogen in Form von Provisionen bezahlt.
A priori ist der Vergütungsplan für den Handelsvertreter für den Arbeitgeber günstiger als das Gehalt bei einem VRP-Vertrag.
- Keine Ergebnisse, keine Provisionen. Dieses Prinzip ermutigt den Handelsvertreter, seine Verkaufsleistung zu steigern, und ermöglicht dem Arbeitgeber, sein Budget unter Kontrolle zu halten.
- Befreiung von Sozialabgaben. Die an den Handelsvertreter gezahlten Beträge sind die tatsächlich vom Arbeitgeber gezahlten Beträge, der nicht die Arbeitgeberbeitragslast trägt.
- Berufsauslagen zu Lasten des Handelsvertreters. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, berufliche Auslagen zu erstatten, es sei denn, dies ist eine vertragliche Bestimmung der Parteien.
Vertragsbeendigung: Entschädigung durch das Unternehmen.
Am Ende des Arbeitsvertrages des VRP, aber auch am Ende des Handelsvertretermandats, ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
- Im Rahmen der Beendigung des Arbeitsvertrages des VRP. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung von Ausgleichszahlungen für bezahlten Urlaub und ggf. Kündigung verpflichtet. Darüber hinaus zahlt sie eine Rückzahlung der Bemusterungsvergütung, die der Vorauszahlung der für laufende Aufträge fälligen Provisionen entspricht. Außer bei schwerwiegendem Fehlverhalten des VRP haftet das Unternehmen, unabhängig von der Art der Beendigung des CDD oder CDI, auch für eine Kundenentschädigung, die dem durch den VRP zu Gunsten des Unternehmens geschaffenen Mehrwert entspricht.
- Im Zusammenhang mit der Auflösung der Beziehungen zum Handelsvertreter: Das Unternehmen kündigt das Mandat oder der befristete Vertrag läuft aus. Außer bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Handelsvertreters hat der Arbeitgeber eine der Kundenentschädigung vergleichbare Abfindung zu zahlen. Seine Höhe entspricht ungefähr 2 Jahren Provision.
Hinweis: Im Streitfall mit einem VRP ist das zuständige Gericht der Conseil de Prud’hommes. Für Streitigkeiten mit einem selbständigen Handelsvertreter ist das Handelsgericht zuständig.
VRP Arbeitsvertrag und Handelsvertretermandat: die wesentlichen Klauseln.
VRP-Arbeitsvertrag | Handelsvertretermandat | |
Dauer | CDD oder CDI. |
CDD oder CDI. |
Probezeit | 3 Monate maximal. | Möglich. Bitte beachten Sie: Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit befreit den Arbeitgeber nicht von der Ausgleichszulage. |
Vergütung | Kostenlos außer Mindestfestvergütung des exklusiven VRP. | Kostenlos. |
Übungsbedingungen | Beschreibung der Aufgaben und Abgrenzung der Produkte und Dienstleistungen sowie des geografischen Gebiets. | Beschreibung der Aufgaben und Abgrenzung der Produkte und Dienstleistungen sowie des geografischen Gebiets. |
Ausschließlichkeitsklausel | Möglich, außer Teilzeitvertrag. | Verboten. Der Handelsvertreter unterliegt jedoch einer Treuepflicht: Er kann keine konkurrierenden Unternehmen vertreten. |
Wettbewerbsverbot | Bei Vertragsbeendigung kann ein Konkurrenzverbot vorgesehen werden. | Bei Vertragsbeendigung kann ein Konkurrenzverbot vorgesehen werden. |